Titel Logo
Bitburger Landbote
Ausgabe 31/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburger Land

– Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) –

Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 26.06.2025 beschlossen, die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Brecht – Teilgebiet “Am Sonnenhang“ – gemäß § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP - Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburger Land gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen.

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand der Ortslage im Bereich der Straße “Am Sonnenhang“ und hat eine Größe von 2.746 m².

Die 36. FNP-Änderung bezieht sich auf den v. g. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Teilgebiet “Am Sonnenhang“ und soll entsprechend dieser konkreten Bauleitplanung angepasst werden.

Nachfolgend ist die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche der 36. FNP-Änderung in einem unmaßstäblichen Kartenauszug abgedruckt. Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg eingesehen werden.

Der Beschluss zur Planaufstellung und Durchführung der gleichzeitigen, parallelen Änderung des FNP wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Anlass der Planung

Die Ortsgemeinde Brecht will im Bereich der Flächen "Am Sonnenhang" zwei neue Baustellen schaffen. Hier soll für den nachgewiesenen örtlichen Bedarf Wohnbauland zur Eigenentwicklung bereitgestellt werden.

Das Plangebiet, das später das Neubaugebiet ausweisen soll, ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der vorgesehenen Wohnbauflächen als Grünland dargestellt. Um den vorgesehenen Bebauungsplan aus dem FNP entwickeln zu können, ist gleichzeitig eine parallele Änderung (Darstellung als Wohnbauflächen) erforderlich.

Die Entwurfsunterlagen zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (ohne Umweltbericht) sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Zeit

vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Offenlage Flächennutzungsplan zur Verfügung eingestellt und liegen gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

In diesem Zeitraum wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025 zur Verfügung.

Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Beteiligung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Bitburg, den 22.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land
Janine Fischer
Bürgermeisterin