Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2, 3 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 12.10.2023 beschlossen, gemäß § 5 ff BauGB eine 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP - Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburg-Land durchzuführen.
Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zum Flächennutzungsplan (12.08.2024 – 13.09.2024) hat der Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 10.10.2024 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen.
Die aktuellen Planentwurfsunterlagen wurden vom Verbandsgemeinderat in gleicher Sitzung gebilligt und die Durchführung der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet betrifft Flächen an und entlang der Bundesstraße 257, in den Gemarkungen Messerich und Niederstedem. Die 30. FNP-Änderung bezieht sich auf den Geltungsbereich des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau der B 257 und einer kreuzungsfreien Anschlussstelle an die K 23 – im Bereich der Ortschaften/Gemarkungen Messerich und Niederstedem – und soll entsprechend dieser konkreten Bauleitplanung angepasst werden.
Im Rahmen der 30. FNP-Änderung werden hauptsächlich Flächen der Landwirtschaft zukünftig als Straßenverkehrsflächen ausgewiesen. Weiterhin werden die Grünflächen, welche im Rahmen der Baumaßnahmen für Ausgleichsmaßnahmen bereitgestellt werde, zukünftig als “Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.
Im Bereich des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Messerich, Teilgebiet “Gewerbegebiet“ entfallen kleinflächig Gewerbe- und Kompensationsflächen.
Flächen, südlich der B 257, bisher dargestellt als Waldflächen (dunkelgrün mit gelben Kreisen), werden zukünftig von Straßenverkehrsflächen durchschnitten.
Nachfolgend ist die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung des Flächennutzungsplanes in unmaßstäblichem Kartenauszug abgedruckt.
Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.
Die Entwurfsunterlagen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung u.a. mit der Betrachtung der umweltschutzrechtlichen Belange, als auch der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs in der Zeit
vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Offenlage-Flächennutzungsplan zur Verfügung eingestellt und liegen gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während des Auslegungszeitraumes vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von jedermann abgegeben werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden:
(E-Mail-Adresse: bauleitplanung@bitburgerland.de).
Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder zur Niederschrift) während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, abgegeben bzw. vorgebracht werden.
Über den Inhalt des 30. Änderungsentwurfes zum Flächennutzungsplan Bitburg-Land wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 30. Änderung zum Flächennutzungsplan (gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025 zur Verfügung.
Im Rahmen des 30. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan wird keine gesonderte Umweltprüfung durchgeführt, da eine umfangreiche Prüfung dieser sowie eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung inklusive der Festlegung von Kompensationsmaßnahmen bereits im Planfeststellungsverfahren zum Bau der kreuzungsfreien Anschlussstelle im Bereich der Ortslagen Messerich und Niederstedem stattgefunden hat. Die festgelegten Kompensationsflächen werden nun im Flächennutzungsplan dargestellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen/ Unterlagen und Stellungnahmen sind hier verfügbar und können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:
| Auszüge aus dem Planfeststellungsbeschluss vom 23.02.2024 des Landesbetriebes Mobilität Gerolstein – | |
| - | Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, |
| - | Landschaftspflegerischer Begleitplan, |
| - | Fachbeitrag Artenschutz, |
| - | Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens – |
UVP-Bericht: mit Beschreibungen und Bewertungen der Umwelt und ihrer Bestandteile, darauf aufbauend Aussagen zu den Auswirkungen und deren Erheblichkeit auf die Schutzgüter:
Informationen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 i.V. m. § 4 Abs. 1 BauGB zu folgenden Umweltbelangen: