In der Gemarkung Kyllburg, Flur 15, Flurstücke 103/2 und angrenzend - wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Teilungsvermessung auf Antrag vom Zweckverband Flugplatz Bitburg in Bitburg bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 27.07.2022 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen ( LGVerm ) vom 20.12.2000 ( GVBl. S. 572 ), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 19.12.2018 ( GVBl. S.448), werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut :
„Die bestehenden und die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechen dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt.
Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung wie in der Skizze dargestellt abgemarkt.“
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 15.08. bis 26.08.2022 bei dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Klaus Elsen, Richard-Wagner-Straße 5 in 54634 Bitburg ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs.1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23.12.76
( GVBl. S. 308,BS 2010-3 ) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monates nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Klaus Elsen, Richard-Wagner-Straße 5, 54634 Bitburg einzulegen.
Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift bei dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Klaus Elsen, Richard-Wagner-Straße 5 in 54634 Bitburg oder |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz an Klaus.Elsen@t-online.de erhoben werden. |