Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die folgenden abgeschleppten Fahrzeuge mit den Kennzeichen „CC-498-LX“ und „JFR-974“ (siehe Bilder) ab sofort bis zum 12. September 2023 an unserem Verwahrungsort abgeholt werden können.
Um unnötige Unannehmlichkeiten und Verzögerungen bei der Abholung Ihres Fahrzeugs zu vermeiden, bitten wir Sie, die folgenden Punkte zu beachten:
| 1. | Das Fahrzeug kann nur von dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Halter bzw. einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Bitte bringen Sie entsprechende Identifikationsnachweise (Fahrzeugschein) und die Vollmacht, wenn zutreffend, mit. |
| 2. | Ein Termin zur Abholung eines Fahrzeuges kann vorher telefonisch vereinbart werden. |
| 3. | Die Abholung des Fahrzeuges erfolgt erst nach Bezahlung einer Gebühr. |
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Fahrzeuge, die bis zum Stichtag nicht abgeholt wurden, entsorgt werden.
Für weitere Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie bitte unsere Webseite: www.bitburgerland.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 06561 66-1101.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.