30. Änderung des Flächennutzungsplan der VG Bitburger Land - Teilbereich OG Messerich und OG Niederstedem Geltungsbereich der Änderung
Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 12.10.2023 beschlossen, gemäß § 8 Abs. 2 BauGB eine erforderliche 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP - Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburg-Land gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet betrifft Flächen an und entlang der Bundesstraße 257, in den Gemarkungen Messerich und Niederstedem. Die 30. FNP-Änderung bezieht sich auf den Geltungsbereich des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau der B 257 und einer kreuzungsfreien Anschlussstelle an die K 23 – im Bereich der Ortschaften/Gemarkungen Messerich und Niederstedem – und soll entsprechend dieser konkreten Bauleitplanung angepasst werden.
Nachfolgend ist die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche der 30. FNP-Änderung in einem unmaßstäblichen Kartenauszug abgedruckt. Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 308), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.
Der Beschluss zur Planaufstellung und Durchführung der Änderung des FNP wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Im Rahmen der 30. FNP-Änderung werden hauptsächlich Flächen der Landwirtschaft zukünftig als Straßenverkehrsflächen ausgewiesen. Weiterhin werden die Grünflächen, welche im Rahmen der Baumaßnahmen für Ausgleichsmaßnahmen bereitgestellt werde, zukünftig als “Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.
Im Bereich des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Messerich, Teilgebiet “Gewerbegebiet“ entfallen kleinflächig Gewerbe- und Kompensationsflächen.
Flächen, südlich der B 257, bisher dargestellt als Waldflächen (dunkelgrün mit gelben Kreisen), werden zukünftig von Straßenverkehrsflächen durchschnitten.
Die Entwurfsunterlagen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (ohne Umweltbericht) sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Zeit
vom 12.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Offenlage Flächennutzungsplan zur Verfügung eingestellt und liegen gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 308), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
In diesem Zeitraum wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 12.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024 zur Verfügung.
Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Beteiligung erfolgen unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.