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Bitburger Landbote
Ausgabe 32/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 1. Teilfortschreibung) der Verbandsgemeinde Bitburger Land - Gemarkung Dudeldorf

Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanungsverfahren in der Sitzung am 10.10.2024 die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land – Gemarkung Dudeldorf (Wohnbauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf) beschlossen.

Diese Planänderung wurde mit Bescheid der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 09.07.2025 (Az.:06-220825-09) gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) v. 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt.

Der räumliche Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgend abgedruckten unmaßstäblichen Kartenauszug dargestellt. Die Planänderung erging im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren für diesen Bereich.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die genannte Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB kann im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, während der Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der Änderung, der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land – Gemarkung Dudeldorf (Wohnbauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf) wirksam.

Folgende Hinweise werden gegeben:

Auf die Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften gemäß den Bestimmungen des § 214 BauGB wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 S. 1 BauGB unbeachtlich werden:

1.

eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Bitburger Land unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bitburg, den 25.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Bitburger Land
Janine Fischer
Bürgermeisterin