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Bitburger Landbote
Ausgabe 32/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Plan für das Jahr 2026

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bettingen liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen ab dem 08.08.2026 bis zur Beschlussfassung während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, Zimmer 222, zur Einsichtnahme aus.

Außerdem steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan und Anlagen im Internet unter www.bitburgerland.de im Bereich Bürgerservice/Informationen/Einsichtnahme der Haushaltsplanentwürfe zur Einsichtnahme bereit.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit

-plan und Anlagen einreichen.

Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, oder beim Unterzeichner einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor dem Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb der Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Olaf Böhmer
Ortsbürgermeister