Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates Dudeldorf in der öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 wird die nachfolgend aufgeführte, bisher nicht formell gewidmete, gemeindliche Verkehrsfläche gemäß § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl S. 273) in der aktuellen Fassung für den allgemeinen Verkehr gewidmet:
Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 a i. V. m. § 1 Abs. 2, 3 LStrG). Für die Geh- und Fußwege wird der Gemeingebrauch auf Fußgängerverkehr festgesetzt.
Die Widmung umfasst die Straße in der gesamten Breite einschließlich der vorhandenen Gehwege und Seitenflächen. Den Anliegern wird bei vorhandenen Seitenflächen ein Zugang bzw. eine Zufahrt auf Dauer gestattet.
Nachfolgend ist eine unmaßstäbliche Flurkartenunterlage mit den gekennzeichneten
öffentlichen Verkehrsflächen abgedruckt. Die gewidmete Fläche ist farblich unterlegt.
Die Kartenunterlage liegt im Maßstab 1:1.000 innerhalb der Rechtsbehelfsfrist im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg (Büro 304) während den allgemeinen Dienststunden aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburg Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, Hubert-Prim-Str. 7, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.