In die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz sind als Vertreter der Inhaber land- und forstwirtschaftlicher Betriebe aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm drei Bewerber und deren Stellvertreter zu wählen. Als Wahltag wurde der 01.10.2023 festgelegt.
Mit Bekanntmachung im Bitburger Landboten Nr. 34/2023 hatten wir auf die o. g. Wahl hingewiesen, und zur Eintragung in das Wählerverzeichnis aufgefordert.
Mittlerweile ist bekannt, dass für den Wahlgang I im Wahlkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde und dieser in der Sitzung des Wahlausschusses am 14.08.2023 zugelassen wurde. Die Bewerber und Stellvertreter dieses Wahlvorschlages gelten gemäß § 7 Abs. 5 Landwirtschaftskammergesetz als gewählt. Wir verweisen hierzu auf die ausführliche Bekanntmachung des Eifelkreises.
Damit sind alle Vorbereitungen für die Wahlhandlung im Wahlgang I, insbesondere die Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Wahlgang I, hinfällig. Eine Wahl in diesem Wahlgang findet im Eifelkreis Bitburg-Prüm nicht statt.