Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.03.2026 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung wurde vorerst mit einem Teilbetrag i.H.v. 6.187.020,00 € genehmigt.
Die nach §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs 3 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 4 der Haushaltssatzung (Liquiditätskredit) ist erteilt.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 24.08. - 01.09.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land -Abteilung Finanzen-, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Die Haushaltssatzung mit -plan ist auch auf der Internetseite www.bitburgerland.de unter Bürgerservice/Informationen/Haushaltspläne einsehbar.
Als Tag der Bekanntmachung gilt Samstag, der 22.08.2026.
Die Haushaltssatzung tritt gemäß § 95 Abs. 5 GemO am 01.01.2026 in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Ortsbürgermeister oder Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
JanineFischer
Bürgermeisterin
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bitburger Land
für das Haushaltsjahr 2026
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), in der z. Zt. gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung am 26.03.2026 beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 24.976.907,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 26.183.692,00 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | -1.206.785,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 171.500,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.602.750,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.124.790,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -6.522.040,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 6.350.540,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite auf | 9.448.040,00 Euro |
| Gesamt | 9.448.040,00 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 41.154.000,00 Euro |
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse | |
| (VG Kernhaushalt, Muster 31) wird festgesetzt auf | 13.695.514,00 Euro |
Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
Der Gesamtbetrag der Kredite für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“, die im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, wird festgesetzt für den
| Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Bitburg-Land“: | |
| zinslose Kredite auf | 1.584.250,00 Euro |
| verzinste Kredite auf | 4.788.000,00 Euro |
| Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Kyllburg“: | |
| zinslose Kredite auf | 10.000,00 Euro |
| verzinste Kredite auf | 2.700.000,00 Euro |
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“ wird wie folgt festgesetzt:
| Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Bitburg-Land“ auf | 2.000.000,00 Euro |
| Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Kyllburg“ auf | 500.000,00 Euro |
Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 07.12.2022 (GVBI. 2022, 413), in der z. Zt. gültigen Fassung, erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.
Der Umlagesatz wird auf 40,00 v. H. festgesetzt (Vorjahr 2025 = 40,00 v. H.).
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für öffentliche Einrichtungen u.a. der Verbandsgemeinde und des Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“ (§§ 5, 10 und 11 KAG in Verbindung mit den hierzu erlassenen Satzungen in der jeweils gültigen Fassung) werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
Freibadgebühren (incl. gesetzl. USt.)
| Einzelkarten: | 2026 |
| a) Erwachsene über 18 Jahre | 5,00 EUR |
| b) Feierabendkarte (ab 17 Uhr) | 3,50 EUR |
| c) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten | 3,50 EUR |
| Zehnerkarten: | |
| a) Erwachsene über 18 Jahre | 45,00 EUR |
| b) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten | 30,00 EUR |
| Saisonkarten: | |
| a) Erwachsene über 18 Jahre | 100,00 EUR |
| b) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten | 65,00 EUR |
| Familiensaisonkarten: | |
| a) Eltern/Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren, Schüler und Studenten | 165,00 EUR |
| Gruppenkarten / Sonderregelungen: | |
| a) Gruppen mit mindestens 10 Teilnehmern bis 18 Jahre und Schüler je Person | 3,00 EUR |
| b) Gruppen mit mindestens 10 Teilnehmern über 18 Jahre je Person | 4,50 EUR |
| c) Behinderte ab 50 % gegen Vorlage des Ausweises auf alle Karten Ermäßigung(Ausgenommen Familiensaisonkarten) | 50 % |
| Abwasserbeseitigungsgebühren "Betriebszweig Kyllburg" | ||
| Schmutzwasser: | 2025 | 2026 |
| 1. Schmutzwassergebühr je m³ bereinigter Frischwasserverbrauch | 4,45 EUR | 4,50 EUR |
| 2. Fäkalschlammbeseitigung und Entsorgung je m³ Schlamm oder Abwasser | 44,00 EUR | 44,00 EUR |
| 3. Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen je m³ Schlamm | 115,00 EUR | 115,00 EUR |
| Oberflächenwasser: | ||
| 1. Wiederkehrender Beitrag je m² gewichtete Abflussfläche | 0,29 EUR | 0,30 EUR |
| 2. Laufender Kostenanteil je m² Verkehrsfläche Gemeindestraßen | 0,35 EUR | 0,40 EUR |
| 3. Investitionskostenanteil je m² zu entwässernder Verkehrsfläche Gemeindestraßen | 20,00 EUR | 20,00 EUR |
| Beitragssätze für einmalige Beiträge nach KAG: | ||
| Die Festsetzung erfolgt per Beschluss durch den Verbandsgemeinderat | ||
| Abwasserbeseitigungsgebühren "Betriebszweig Bitburg-Land" | ||
| Schmutzwasser: | 2025 | 2026 |
| 1. Schmutzwassergebühr je m³ bereinigter Frischwasserverbrauch | 4,98 EUR | 5,05 EUR |
| 2. Fäkalschlammbeseitigung und Entsorgung je m³ Schlamm oder Abwasser | 44,00 EUR | 44,00 EUR |
| 3. Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen je m³ Schlamm | 115,00 EUR | 115,00 EUR |
| 4. Abwasserabgabe für Kleineinleiter je Person | 17,90 EUR | 17,90 EUR |
| Oberflächenwasser: | ||
| 1. Gebühr je m² angeschlossene und bebaute und/oder befestigte Fläche | 0,70 EUR | 0,79 EUR |
| 2. Laufender Kostenanteil je m² Verkehrsfläche Gemeindestraßen | 0,70 EUR | 0,79 EUR |
| Beitrag für die erstmalige Herstellung einer Entwässerungsanlage: | ||
| Schmutzwasser je m² gewichtete Fläche | 2,10 EUR | 2,10 EUR |
| Oberflächenwasser je m² gewichtete Fläche | 2,00 EUR | 2,00 EUR |
| Beitrag für die räumliche Erweiterung einer Entwässerungsanlage: | ||
| Schmutzwasser je m² gewichtete Fläche | 5,00 EUR | 5,00 EUR |
| Oberflächenwasser je m² gewichtete Fläche | 12,00 EUR | 12,00 EUR |
Beitragssätze für einmalige Beiträge nach KAG:
Die Festsetzung erfolgt per Beschluss durch den Verbandsgemeinderat
Zinssatz für Stundungen "Verbandsgemeindewerke Bitburger Land":
Der Zinssatz für die Stundung von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen sowie laufenden Gebühren beträgt 6 %.
Verwaltungskostenbeiträge für die Verwaltung der Jagd- und Fischereigenossenschaften:
5 % der jährlichen Einnahmen bei Nichtauszahlung an die Genossen
8 % der jährlichen Einnahmen bei Auszahlung an die Genossen
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“ wird wie folgt festgesetzt:
| Erfolgsplan | Vermögensplan | |||
| Betriebszweig | Erträge | Aufwendungen | Einnahmen | Ausgaben |
| Abwasserbeseitigung „Bitburg-Land“ | 5.806.177 EUR | 5.796.976 EUR | 8.896.451 EUR | 8.896.451 EUR |
| Abwasserbeseitigung „Kyllburg“ | 2.585.863 EUR | 2.573.581 EUR | 4.117.457 EUR | 4.117.457 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2020 | 19.332.638 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2021 | 20.495.436 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2022 | 20.853.114 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023 | 21.627.686 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024 | 22.520.805 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025 | 21.694.063 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2026 | 20.487.278 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 30 % überschritten sind.
Eine über- oder außerplanmäßige Überschreitung der Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 1.000,-- EUR ist im Einzelfall immer unerheblich.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 EUR sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.