zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bitburger Land vom 19.08.2020
Verzeichnis der Kostensätze für Leistungen der Feuerwehr
Nr. | Beschreibung | Kosten je Stunde |
1 | Personal | |
1.1 | Je freiwillige Feuerwehrangehörige/r | 37,70 EUR/Std. (ab 19.03.2016) 39,90 EUR/Std. (ab 01.01.2019) |
1.2 | Hauptamtliche/r Feuerwehrangehörige/r (Gerätewart, sonstige bei der Verbandsgemeinde beschäftigte Feuerwehrangehörige) | 39,90 EUR/Std. |
2 | Brandsicherheitsdienst | |
2.1 | Je Einsatzkraft | 15,00 €/Std. |
2.2 | Fahrzeugkosten | gem. Anlage 2; es wird nur die Hin- und Rückfahrt berechnet (insgesamt 1 Std.) |
3 | Fahrzeuge | |
Je Fahrzeug einschließlich Gerätebeladung | s. Anlage 2 | |
4 | Geräte | |
4.1 | Alle direkt und indirekt motorbetriebenen Geräte | 20,00 €/Std. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Kostenersatzpflichtigen in Rechnung gestellt. |
4.2 | Alle weiteren Geräte | Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Kostenersatzpflichtigen in Rechnung gestellt. |
5 | Pauschale Verrechnungssätze/Reinigen | |
5.1 | Reinigen und Prüfen der persönlichen Ausrüstung | Reinigung und Prüfung im Einsatz gebrauchter persönlicher Ausstattungsgegenstände werden nach dem Reinigungs- und Prüfaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Kostenersatzpflichtigen in Rechnung gestellt. |
5.2 | Reinigen und Desinfizieren einschl. Prüfen von Vollschutzanzügen | Reinigung und Desinfektion im Einsatz gebrauchter Vollschutzanzüge werden nach Reinigungs- und Prüfaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Kostenersatzpflichtigen in Rechnung gestellt. |
5.3 | Reinigen und Desinfizieren von | |
Atemschutzgeräten | 30,00 EUR je Stück | |
Atemschutzmasken | 20,00 EUR je Stück | |
Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Kostenersatzpflichtigen in Rechnung gestellt. | ||
6 | Verbrauchsmaterialien | |
Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 36 LBKG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. | ||
7 | Fehlalarm durch private Brandmeldeanlage (Pauschale) | 500,00 EUR |
8 | Missbräuchliche Alarmierung Gebühren für die missbräuchliche Alarmierung werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- sowie Personalaufwand gemäß des Verzeichnisses der Kostensätze berechnet. (Pauschale) | 500,00 EUR |
Ich weise darauf hin, dass Satzungen (hier Anlage zur Satzung) , die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Das gilt nicht, wenn
1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
2. | vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand die Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Tag der öffentlichen Bekanntmachung ist Samstag, der 29.08.2020.