Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gondorf liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem Tag der Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, Zimmer 222, zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.bitburgerland.de (im Bereich Bürgerservice / Rathaus / Ratsinformationssystem Öffentlichkeit / Vorlagen-Übersicht) zur Einsichtnahme bereit.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde haben innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, oder bei dem Ortsbürgermeister einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.