Die Ortsgemeinde Dudeldorf möchte alle Benutzer und Grundstückseigentümer an ihre Verpflichtungen erinnern, die ihnen durch die Straßenreinigungssatzung und die Satzung über die Benutzung der Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) auferlegt sind.
Die Straßenreinigungspflicht ist gemäß § 17 Abs. (3) des Landesstraßengesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. (1) der jeweils geltenden Straßenreinigungssatzung den Eigentümern oder Besitzern von bebauten oder unbebauten Grundstücken auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an sie angrenzen.
Die Reinigungspflicht bezieht sich auf die Straße, Rinne und Gehweg.
Sie gilt sowohl für Anlieger von Gemeindestraßen als auch klassifizierten Straßen (Kreis- und Landesstraßen).
In § 7 Abs. (2) der Satzung über die Benutzung der Wirtschaftswege (Feld- und Waldwege) ist geregelt, dass derjenige, der einen Weg verunreinigt, die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen hat.
§ 7 Abs. (2) der o.g. Satzung sieht zudem vor, dass die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigt werden kann, wenn dieser seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt.
Gemäß § 8 Abs. (1) der o.g. Satzung hat der Eigentümer Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile und sonstige Abfälle, die von den angrenzenden Grundstücken auf den Wirtschaftsweg gelangen, zu beseitigen.
Die Gemeindeverwaltung wird bei nicht entfernten Verschmutzungen den Verursacher einmalig zur Reinigung auffordern. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, wird die Verunreinigung zu seinen Kosten beseitigt.
Im Sinne eines guten Ortsbildes sowie einer funktionierenden Dorfgemeinschaft bitte ich um Einhaltung der o.g. Vorschriften. Gleichzeitig appelliere ich an die Verursacher von Verschmutzungen diese unverzüglich zu entfernen, sowohl auf Wirtschaftswegen als auch auf innerörtlichen Straßen.
Die Biotonnen in Ordorf und Abfallcontainer auf dem Friedhof sind nicht dazu da privaten Restmüll, Bauschutt oder anderen Abfall zu entsorgen. Die Stellplätze der Glascontainer sind keine Sperrmüllsammelplätze. Die zusätzlichen Kosten und Aufwände, die dadurch entstehen, können nicht länger hingenommen werden.
Sollte diese Art der illegalen Abfallentsorgung weiter zunehmen, müssen die Container entfernt werden.