- Bekanntmachung der Planänderung/Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß §§ 13a, 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB -
Der Ortsgemeinderat Dudeldorf hat am 23.04.2024 beschlossen, eine 5. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Im Brühl und im Geden“ durchzuführen, die Billigung des Entwurfes erfolgte in der Sitzung am 28.05.2024.
Der Beschluss der Planänderung mit Abgrenzung des die Änderung betreffenden räumlichen Geltungsbereichs wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Dudeldorf, Flur 5, Nrn. 44/1 und 310/5 als auch Flur 7, Nr. 21/1 und ist in einem weiter unten abgedruckten unmaßstäblichen Kartenauszug dargestellt. Die parzellenscharfe Abgrenzung des Plangebietes kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 308), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.
Die Planänderung wird als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB Verfahren. Gemäß §§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird hier von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Grundsätzliches Ziel der Planänderung:
Im Zuge der 5. Planänderung beabsichtigt ein privater Grundstückseigentümer die Erschließung eines rd. 2.500 qm großen Gebietes am südlichen Ortsein- /ausgang.
Vorgesehen ist, eine entsprechende Verdichtung der Bebauung zu realisieren und die baurechtlichen Gegebenheiten zur Ansiedlung von Wohnbaufläche zu schaffen.
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Teilgebiet "Im Brühl und im Geden“, bestehend aus den Textfestsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, ist nunmehr gemäß §§ 13a Abs. 2, 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 des BauGB in der Zeit
vom 16.09.2024 bis einschließlich 18.10.2024
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Bebauungspläne und gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung der Planentwurfsunterlagen der 5. Änderung des Bebauungsplanes können diese im o.g. Zeitraum im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 308), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Während des Auslegungszeitraumes vom 16.09.2024 bis einschließlich 16.10.2024 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden:
(E-Mail-Adresse: bauleitplanung@bitburgerland.de).
Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder zur Niederschrift) während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, abgegeben bzw. vorgebracht werden.
Über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.