Titel Logo
Bitburger Landbote
Ausgabe 37/2026
Aus den Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026-2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.07.2026 vorgelegt worden. Über die nach § 95 Abs 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung wird nach Vorlage eines modifizierten Zahlenwerkes abschließend bewertet und entschieden.

Die nach §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs 3 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 4 der Haushaltssatzung (Liquiditätskredit) ist erteilt.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 14.09. - 22.09.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land -Abteilung Finanzen-, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die Haushaltssatzung mit -plan ist auch auf der Internetseite www.bitburgerland.de unter Bürgerservice/Informationen/Haushaltspläne einsehbar.

Als Tag der Bekanntmachung gilt Samstag, der 12.09.2026.

Die Haushaltssatzung tritt gemäß § 95 Abs. 5 GemO am 01.01.2026 in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Ortsbürgermeister oder Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Stefan Rodens
Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dockendorf

für die Jahre 2026 und 2027

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), in der z. Zt. gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung am 10.06.2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

379.856 €

346.246 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

357.322 €

336.002 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)

22.534 €

10.244 €

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen

36.482 €

24.092 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.200 €

1.015.200 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-4.200 €

-1.015.200 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

-32.282 €

991.108 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

1.000.000 €

davon Vorfinanzierungskredite

0 €

1.000.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

2026

2027

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

19.600 €

1.046.000 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

Grundsteuer A

(für land- u. forstwirtschaftliche Grundstücke)

380 %

380 %

Grundsteuer B

380 %

380 %

Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2026

2027

für den ersten Hund

30,00 €

30,00 €

für den zweiten Hund

60,00 €

60,00 €

für jeden weiteren Hund

90,00 €

90,00 €

für gefährliche Hunde

i. S. d. Landeshundegesetzes Rhld.-Pfalz

250,00 €

250,00 €

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Fremdenverkehrsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der z. Zt. gültigen Fassung, werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

1.

Grabnutzungsentgelte/Friedhofsgebühren

1.1

Laufende Friedhofsunterhaltungsgebühren

je Grabstelle

20,00 €

25,00 €

1.2

Benutzungsgebühr Leichenhalle

20,00 €

20,00 €

§ 8 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des

Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2024

1.394.938,37 €

Der voraussichtliche Stand des

Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2025

1.415.533,37 €

Der voraussichtliche Stand des

Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2026

1.438.067,37 €

Der voraussichtliche Stand des

Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2027

1.448.311,37 €

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 30 % des Haushaltsansatzes überschritten sind.

Eine über- oder außerplanmäßige Überschreitung der Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 150,00 € ist im Einzelfall immer unerheblich.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.