Aufgrund aktueller Geschehnisse und damit verbundenen Anfragen geben wir folgenden Hinweis:
Die Verbandsgemeinde Bitburger Land, vertreten durch die Bürgermeisterin, ist für den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes verantwortlich. In diesem Bereich sind wir für Rechtmäßigkeit der Inhalte verantwortlich und unterliegen u. a. dem Sachlichkeitsgebot sowie der Neutralitätspflicht. Diese Pflichten nehmen wir ernst und beachten diese bei unserer täglichen Redaktionsarbeit bei Erstellung der Ausgaben des Landboten.
Diese Verantwortlichkeit erstreckt sich jedoch nicht auf Anzeigen und Beilagen.
Solche Anzeigen und Beilagen, die im gesamten Bezugsgebiet des Bitburger Landboten mit verteilt werden sollen, nimmt nur der Verlag entgegen und ist dementsprechend hierfür verantwortlich. Dabei sind Beilagen politischer Parteien zulässig.