Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat - nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanungsverfahrens - in der Sitzung am 06.10.2022 die
22. Änderung des Flächennutzungsplans (Fassung 1. Teilfortschreibung) der Verbandsgemeinde Bitburg-Land - Bereiche „Brühl“ und „Wolfsgalgen“, Scharfbillig beschlossen. Diese Planänderung wurde mit Bescheid der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 21.08.2023 (Az.: 06-220949-09) gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
v. 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt.
Der räumliche Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplans ist in dem nachfolgend abgedruckten, unmaßstäblichen Kartenauszug dargestellt. Die Planänderung erging u. a. im Parallelverfahren zu einem Bebauungsplan für diesen Bereich.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die genannte Flächennutzungsplan-Änderung mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB kann im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zi. 308), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der Änderung und der Begründung sowie zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 22. Änderung des Flächennutzungsplans (Fassung 1. Teilfortschreibung) der Verbandsgemeinde Bitburg-Land - Bereiche „Brühl“ und „Wolfsgalgen“, Scharfbillig wirksam.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Bitburger Land geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.