Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung das Ergebnis der Wahl zum Ortsbürgermeister der Gemeinde wie folgt festgestellt:
Zur Wahl waren 703 Personen wahlberechtigt, davon haben 449 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 63,9%.
Die Stimmabgabe von 448 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 1 Wählerin oder Wähler ungültig.
Auf den Bewerber entfiel folgende Stimmenzahl:
| Bewerber: Mattes, Edwin | Stimmen-Ja: | 119 |
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| Stimmen-Nein: | 329 |
Der Bewerber hat damit nicht die erforderliche Mehrheit gemäß § 64 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz erhalten. Nach § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung wird die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister durch den Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 der Gemeindeordnung gewählt.