Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung das Ergebnis der Wahl zum Ortsbürgermeister der Gemeinde wie folgt festgestellt:
Zur Wahl waren 311 Personen wahlberechtigt, davon haben 196 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 63,0 %
Die Stimmabgabe von 194 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 2 Wählerinnen und Wählern ungültig
Auf den Bewerber entfiel folgende Stimmenzahl:
| Bewerber: Junk, Alfred | Stimmen-Ja: 58 |
|
| Stimmen-Nein: 136 |
Der Bewerber hat damit nicht die erforderliche Mehrheit gemäß § 64 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz erhalten. Gemäß § 53 Abs. 1 Gemeindeordnung wird die Wahl wiederholt. Die Wiederholungswahl wird als Neuwahl durchgeführt (§ 82 Abs. 2 Kommunalwahlordnung). Den Wahltag und den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl setzt die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als Aufsichtsbehörde fest.