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Bitburger Landbote
Ausgabe 38/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Bebauungsplan der Stadt Kyllburg Teilgebiet “Schodenbrunnen“ – 3. Änderung

- Bekanntmachung über die Planaufstellung gemäß § 2 Abs. 1, S. 2 BauGB -

Der Stadtrat Kyllburg hat in der Sitzung am 14.05.2024 beschlossen, eine 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet “Beim Schodenbrunnen“ durchzuführen.

Grundsätzliches Ziel der Planung

Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet “Beim Schodenbrunnen“ sollen ausschließlich die textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes in Verbindung mit der 1. Änderung in den Teilen der planerischen Festsetzungen gemäß BauGB und den örtlichen Bauvorschriften gemäß Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RP) geändert werden. Das Plangebiet der 2. Änderung ist dabei ausgeklammert.

Das Verfahren soll im vereinfachten Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

Die betroffenen Änderungen der textlichen Festsetzungen können auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.

Der Beschluss der Planaufstellung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Bitburg, den 06.09.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land
In Vertretung:
Rainer Wirtz
Erster Beigeordneter