- Erneute Wiederholung der Bekanntmachung der Planänderung/Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß §§ 13a, 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Auf Grund eines redaktionellen Fehlers bei der Offenlage in der öffentlichen Bekanntmachung im Bitburger Landboten (Ausgabe Nr. 18/2026 vom 02.05.2026) wird die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut wiederholt.
Der Ortsgemeinderat Messerich hat am 02.12.2025 beschlossen, eine 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Kokelberg“ durchzuführen, die Billigung des Entwurfes erfolgte in gleicher Sitzung.
Der Beschluss der Planänderung mit Abgrenzung des die Änderung betreffenden räumlichen Geltungsbereichs wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB erneut öffentlich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück Gemarkung Messerich, Flur 15, Nr. 36/12 und ist in einem weiter unten abgedruckten unmaßstäblichen Kartenauszug dargestellt. Die parzellenscharfe Abgrenzung des Plangebietes kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.
Die Planänderung wird als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Gemäß §§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird hier von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Grundsätzliches Ziel der Planänderung:
Bereits in 1996 hat die Ortsgemeinde den Bebauungsplan Teilgebiet “Kokelberg“ aufgestellt.
Seinerzeit wurden entlang der Verkehrsanlage “Bahnhofstraße“ die überbaubaren Flächen restriktiv festgesetzt, welche sich am damaligen baulichen Bestand orientierten.
Im Hinblick auf eine flexiblere Grundstücksgestaltung, vor allem auch im rückwärtigen Grundstücksbereich, ist vorgesehen, die Baugrenzen zu erweitern und im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung planungsrechtlich abzusichern.
Aus diesem Grund soll der Bebauungsplan einer ersten Änderung unterzogen werden.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Teilgebiet "Kokelberg“, bestehend aus den Textfestsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, ist nunmehr gemäß §§ 13a Abs. 2, 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 des BauGB in der Zeit
vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Bebauungspläne und gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung der Planentwurfsunterlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes können diese im o.g. Zeitraum im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Während des Auslegungszeitraumes vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden:
(E-Mail-Adresse: bauleitplanung@bitburgerland.de).
Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder zur Niederschrift) während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, abgegeben bzw. vorgebracht werden.
Über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.