Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 25.06.2026 beschlossen, die zur 2. Änderung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Wißmannsdorf, Teilgebiet “Golfplatz“ gemäß § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land, ehem. Verbandsgemeinde Bitburg-Land (Fassung 1. Teilfortschreibung) gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen.
Der Änderungsbereich befindet sich auf der Gemarkung Hermesdorf der Ortsgemeinde Wißmannsdorf und umfasst eine Größe von rd. 4,27 ha. Die 39. FNP-Änderung bezieht sich auf einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Teilgebiet “Golfplatz“ und soll entsprechend dieser konkreten Bauleitplanung angepasst werden.
Nachfolgend ist die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche der 39. FNP-Änderung in einem unmaßstäblichen Kartenauszug abgedruckt. Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg eingesehen werden.
Der Beschluss zur Planaufstellung und Durchführung der gleichzeitigen, parallelen 39. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Anlass der Planung
Der aktuelle Betreiber und Eigentümer der Golfanlage beabsichtigt die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes sowie die Aufstellung von mobilen Wohnheimen. Langfristig ist auch die Schaffung von weiteren Beherbergungseinrichtungen denkbar. Das Plangebiet, das später die Sonderbaufläche (SO) “Freizeiteinrichtung, Camping und Beherbergung“ ausweisen soll, ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche (SO) “Golf“ dargestellt.
Um die vorgesehene Bebauungsplanänderung aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, ist daher gleichzeitig eine parallele Änderung (Änderung der Darstellung als Sonderbaufläche “Freizeiteinrichtung, Camping und Beherbergung“) erforderlich.
Die Entwurfsunterlagen zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (ohne Umweltbericht) sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Zeit
vom 28.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/Bauleitplanung/Offenlage Flächennutzungsplan zur Verfügung eingestellt und liegen gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
In diesem Zeitraum wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 28.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026 zur Verfügung.
Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.