hier: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Kyllburg - Gemarkung Kyllburg (BPL “Beim Schodenbrunnen“ - 2. Änderung)
Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanungsverfahren in der Sitzung am 10.12.2025 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land, hier die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Kyllburg - Gemarkung Kyllburg beschlossen.
Diese Planänderung wurde mit Bescheid der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 07.09.2026 (Az.:06-241408-09) gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) v. 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt.
Der räumliche Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgend abgedruckten unmaßstäblichen Kartenauszug dargestellt. Die Planänderung erging im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren für diesen Bereich.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die genannte Flächennutzungsplanänderung mit der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB kann im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg während der Dienstzeiten von Jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der Änderung, der Planzeichnung, der Begründung, des Umweltberichts sowie der Zusammen-fassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Zudem wird die wirksame Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land, hier die 21. Änderung der ehemaligen Verbandsgemeinde Kyllburg mit der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung im Internet über die Homepage der Verbandsgemeinde Bitburger Land unter https://www.bitburgerland.de/buergerservice/bauleitplanung/wirksame-flaechennutzungsplaene/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter http://www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbands-gemeindeverwaltung Bitburger Land, hier die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Kyllburg - Gemarkung Kyllburg (BPL “Beim Schodenbrunnen“ - 2. Änderung) wirksam.
Folgende Hinweise werden gegeben:
Auf die Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften gemäß den Bestimmungen des § 214 BauGB wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 S. 1 BauGB unbeachtlich werden:
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Bitburger Land unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.