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Bitburger Landbote
Ausgabe 4/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024-2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.11.2024 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung wurde vorerst mit einem Teilbetrag i. H. v. 20.030 € genehmigt. Die nach §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs 3 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 4 der Haushaltssatzung (Liquiditätskredit) ist erteilt.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 27.01. – 04.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land -Abteilung Finanzen-, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die Haushaltssatzung mit -plan ist auch auf der Internetseite www.bitburgerland.de unter Bürgerservice/Informationen/Haushaltspläne einsehbar.

Als Tag der Bekanntmachung gilt Samstag, der 25.01.2025.

Die Haushaltssatzung tritt gemäß § 95 Abs. 5 GemO am 01.01.2024 in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Ortsbürgermeister oder Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Martin Winter
Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Feilsdorf

für die Jahre 2024 und 2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), in der z. Zt. gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung am 18.11.2024 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

2024

2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf

55.050 €

54.978 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

52.940 €

52.746 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)

2.110 €

2.232 €

2.

im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

4.251 €

4.373

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

500 €

12.600 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

16.330 €

20.000 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-15.830 €

-7.400 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

11.579 €

3.027 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

2025

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

15.830 €

7.400 €

davon Vorfinanzierungskredite

0 €

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

2024

2025

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

81.292 €

88.706 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

Grundsteuer A (für land- u. forstwirtschaftliche Grundstücke)

500 %

500 %

Grundsteuer B

500 %

500 %

Gewerbesteuer

450 %

450 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2024

2025

für den ersten Hund

60,00 €

60,00 €

für den zweiten Hund

72,00 €

72,00 €

für jeden weiteren Hund

84,00 €

84,00 €

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Fremdenverkehrsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der z. Zt. gültigen Fassung, werden wie folgt festgesetzt:

-entfällt-

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

betrug zum

31.12.2022

22.296,00 €

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2023

21.098,00 €

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2024

23.208,00 €

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2025

25.440,00 €

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 30 % des Haushaltsansatzes überschritten sind.

Eine über- oder außerplanmäßige Überschreitung der Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 150,00 € ist im Einzelfall immer unerheblich.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.