Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm weist darauf hin, dass geschädigte Privatpersonen und Vereine bis 31.12.2023 weitere Entschädigungen aus Spendengeldern beantragen können. Die Geschädigten sollen zusätzlich zu den Wiederaufbauhilfen des Landes finanziell entlastet werden und so in besonderen Härtefällen der Eigenanteil abgemildert werden.
Anträge sind an die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm zu richten.
Die Verteilung der Spendengelder erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie „Spendenverteilung Unwetterkatastrophe 2021“.
Die Richtlinie sowie die Anträge sind online unter www.bitburg.pruem.de abrufbar.