- Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) -
Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 13.07.2023 beschlossen, das Verfahren zu einer ersten Änderung der Teilfortschreibung des FNP der Verbandsgemeinde Bitburger Land zur Aktualisierung der neuen rechtlichen Vorgaben, u. a. Erreichen der Flächenziele nach dem „Windenergie-an-Land-Gesetz“ (WaLG), dem Windbedarfsgesetz (WindBG),
4. Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV), einzuleiten.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Planung bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Bitburger Land. Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
In der Sitzung am 13.07.2023 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Ziel der 1. Änderung zur Teilfortschreibung „Windenergie“ des FNP
Den Änderungserfordernissen aus dem „Wind-an-Land-Gesetz“ (WaLG) als auch der 4. Änderung des Landesentwicklungsprogramms LEP IV soll Rechnung getragen werden.
Beabsichtigt ist, eine sogenannte „Rotor-Out-Regelung“ (= der Rotor darf für die Grenzen der Sondergebiete hinausragen) zu beschreiben, damit die ausgewiesenen Flächen vollständig zur Erreichung des Flächenbeitragswertes (= mindestens 2,2 % der gesamten Verbandsgemeindeflächen) angerechnet werden können.
Die Änderungsplanung soll für die aus dem regionalen Raumordnungsplan übernommenen Vorranggebiete angepasst werden, dabei sind lediglich die neuen Abstandsregelungen der 4. Änderung des LEP IV (Z 163 i) zum „Repowering“ zu berücksichtigen (= Reduzierung auf nunmehr 720 mtr. Siedlungsabstand).
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Hiermit wird bekannt gemacht, dass die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen in der Zeit vom 16.10.2023 bis 15.11.2023 einschließlich während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land (Zimmer 308), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, erfolgt. Die ersten Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung der Teilfortschreibung FNP „Windenergie“ liegen zu diesem Zweck zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgen unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bitburger Land - www.bitburgerland.de - unter buergerservice/ bauleitplanung/ offenlage-flaechennutzungsplan/ kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und sich auch auf elektronischem Wege zu der Planung äußern.
Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 16.10.2023 bis einschließlich 15.11.2023 zur Verfügung.