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Bitburger Landbote
Ausgabe 42/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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14. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Kyllburg - Gemarkung Pickließem

Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Pickließem hatte am 14.12.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) für das Teilgebiet “Ober Leinenhaus“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes erstmals festgelegt. Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat bereits am 08.07.2021 beschlossen, die zur Aufstellung des B-Planes gemäß § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der VG Kyllburg gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen. Diese vorgesehene 14. FNP-Änderung wird in mehrere Teilbereiche untergliedert.

Änderungsbereich 1

Dieser Änderungsbereich bezieht auf den Bereich “Ober Leinenhaus“ mit einer Wohnfläche (W) von rd. 1 ha, mit rd. 0,19 ha Grünflächen und rd. 0,15 ha Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Ausweisung der Wohnbauflächen wird planerisch vorbereitet, zudem wird im Bereich “Auf Burggarten“ im Zuge der Anpassung die aktuelle Situation (Bestand statt Planung) auf Basis der Bebauungsplanausweisungen und des aktuellen Katasters dargestellt.

Änderungsbereiche 2.1 bis 2.4

Um die Schwellenwerte der Verbandsgemeinde durch die Neuausweisung von Wohnbauflächen nicht zu erhöhen, sollen im Gegenzug mit dieser Änderung Mischbauflächen in der Ortslage zurückgenommen werden und damit aus der Darstellung der bebauten Ortslage herausgenommen. Die neuen Darstellungen weisen Flächen mit Gewässer und geplantem Uferrandstreifen als auch, gemäß aktuellem Bestand, Flächen für Acker und Grünland aus. Nachfolgend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches der 14. FNP-Änderung in einem unmaßstäblichen Kartenauszug abgedruckt. Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 308), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden. Der Beschluss zur Planaufstellung und Durchführung der gleichzeitigen, parallelen Änderung des FNP zum Bebauungsplan “Ober Leinenhaus“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen in der Zeit vom 24.10.2023 bis 24.11.2023 einschließlich während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land (Zimmer 308), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, erfolgt. Die ersten Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie zur 14. Änderung des FNP liegen zu diesem Zweck zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgen unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bitburger Land - www.bitburgerland.de unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ offenlage-flaechennutzungsplan - kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und sich auch auf elektronischem Wege zu der Planung äußern. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 24.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023 zur Verfügung

Bitburg, den 12.10.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land
In Vertretung:
Rainer Wirtz
Erster Beigeordneter