Die Ortsgemeinde Scharfbillig beabsichtigt, folgende Wirtschaftswege zu entwidmen und die tatsächliche Indienststellung für den Sachgebrauch (z.B. Benutzungsansprüche) zu beenden:
Gemarkung Scharfbillig, Flur 4, Flur Nr. 20/1
Gemarkung Scharfbillig, Flur 4, Flur Nr. 21
Gemarkung Scharfbillig, Flur 4, Flur Nr. 22
Gemarkung Sülm Flur 9, Flur Nr. 26
Entgegenstehende Interessen können in der Zeit vom 28.10.2024 bis 29.11.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, geltend gemacht werden.
Die entsprechende Flurkarte in der die Parzellen eingetragen sind, kann während der üblichen Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg (Zimmer 301) eingesehen werden.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Wirtschaftswege nach der Entwidmung nicht mehr als solche zur Verfügung stehen.