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Bitburger Landbote
Ausgabe 43/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zweite Änderungssatzung) vom 08.10.2026

Abschnitt 1

Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bitburger Land vom 14.08.2024 wird wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 12 Abs. 3 Nr. 1 und 2 (Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige) enthalten folgende neue Fassung:

§ 12
Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige

(3) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für

1.

den Wehrleiter

Grundbetrag i.H.v. 400,00 € gem.

§ 10 Abs. 1 FwEntschVO

2.

die ständigen Vertreter

des Wehrleiters

50 % der Aufwandsentschädigung

des Wehrleiters

Abschnitt 2

Diese Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft.

Bitburg, den 08.10.2026
Verbandsgemeinde Bitburger Land
Janine Fischer
Bürgermeisterin