Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.10.2026 wie folgt beschlossen
im öffentlichen Teil der Sitzung
1: Vorlage des Jahresabschlusses 2019 für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung Kyllburg; Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Bilanz und die Abdeckung des Jahresverlustes
Dem vorgelegten Jahresabschlussergebnis 2019 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung Kyllburg wurde zugestimmt.
Es wurde beschlossen, den Jahresverlust von 99.234,41 € in Höhe des ausgabewirksamen Verlustanteils von 68.292,29 € durch den Einrichtungsträger auszugleichen und den verbleibenden Verlustanteil von 30.942,12 € durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage abzudecken.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurde nachträglich zugestimmt.
2: Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT); Veränderung der Trägerschaft zum 01.01.2026 und 01.01.2027
Der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR hat der Rat wie folgt zugestimmt:
3: Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bitburger Land, 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg Land (1. Teilfortschreibung) im Bereich der Ortsgemeinde Bettingen
Der Rat hat beschlossen, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land, hier 27. Änderung im Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg-Land (Fassung 1. Teilfortschreibung) für das Teilgebiet “Bebauungsplan Großer Garten“, Gemarkung Bettingen, entsprechend der vorliegenden Entwurfsfassung mit Darstellung des Änderungsbereiches (räumlicher Geltungsbereich) und ggf. notwendiger Ausgleichsflächen, eingeleitet und umgesetzt werden soll. Insoweit wurden die Beschlüsse der Gremien der Verbandsgemeinde aus 2023 bestätigt.
Das Beteiligungsverfahren soll nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt werden (zunächst eine frühzeitige Beteiligung). Es wurde gemäß § 4a Abs. 2 BauGB empfohlen, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und parallel zur notwendigen Bebauungsplanaufstellung der Ortsgemeinde Bettingen durchzuführen.
4: Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bitburger Land, 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg Land (1. Teilfortschreibung) im Bereich der Ortsgemeinde Seffern
- Beratung und Entscheidung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie aus der öffentlichen Auslegung
Der Rat hat entschieden, entsprechend der in der Aufbereitungsübersicht gefassten Einzelbeschlüssen zu verfahren.
- Feststellungsbeschluss und Weiterführung des Verfahrens
Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land, 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg-Land (Fassung 1. Teilfortschreibung) im Bereich "Reiterhof", Gemarkung Seffern, entsprechend der Fassung aus der öffentlichen Auslegung/Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Die Verwaltung wurde beauftragt, diese zu gegebener Zeit den Ortsgemeinden zur Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO, und nach erfolgter Zustimmung, der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB vorzulegen. Anschließend ist die ortsübliche Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB vorzunehmen.
5: Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bitburger Land, 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg Land (1. Teilfortschreibung) im Bereich der Ortsgemeinde Brimingen
- Beratung und Entscheidung zu den Äußerungen/ Informationen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der Verbandsgemeinderat hat entschieden, entsprechend den in der Aufbereitungsübersicht gefassten Beschlüssen zu verfahren. Der Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der relevanten Umweltbelange sind entsprechend festzulegen und das Planungsbüro wird beauftragt, den zur Planung notwendigen Umweltbericht zu erstellen bzw. zu überarbeiten.
- Weiterführung des Verfahrens
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land, hier 37. FNP-Änderung der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg-Land (1. Teilfortschreibung)- Teilgebiet “Auf der Langwies“, Ortsgemeinde Brimingen, Gemarkung Hisel, wurde in der überarbeiteten und geänderten Form gebilligt. Das Beteiligungsverfahren soll nach den Vorschriften des BauGB fortgeführt werden. Dabei wurde gem. § 4a Abs. 2 BauGB empfohlen, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
6: Erlass einer Zweiten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Der Rat hat beschlossen, die „Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bitburger Land“ zu erlassen. Diese beinhaltet die folgenden Änderungen der Aufwandsentschädigungen der Wehrleitung, die der Feuerwehrausschuss in seiner Sitzung am 26.08.2026 beschlossen hat:
| 1. | Der monatliche Grundbetrag des Wehrleiters wird von derzeit 220,00 € auf 400,00 € angehoben. Bei 53 örtlichen Wehren ergibt sich einschließlich der Zuschläge eine monatliche Gesamtentschädigung von 930,00 €. |
| 2. | Die zwei stellvertretenden Wehrleiter erhalten jeweils die Hälfte der Aufwandsentschädigung des Wehrleiters. |
| 3. | Die genannten Beträge werden künftig automatisch um den gleichen Prozentsatz angepasst, um den sich die entsprechenden Beträge der Feuerwehrentschädigungsverordnung erhöhen. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.01.2024. |
7: Anpassung der Gebührensätze für die Mittagsverpflegung der Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft
Der Rat hat nachfolgende Anpassung beschlossen:
| 1. | Der Kostenbeitrag für die Mittagsverpflegung in allen Kindertagesstätten in eigner Trägerschaft wird mit Wirkung zum 1. Januar 2027 auf 3,50 Euro je gebuchtem Mittagessen festgesetzt. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorische und technische Umsetzung mit den Kita-Leitungen, dem jeweiligen Caterer beziehungsweise den Hauswirtschaftskräften sowie dem Softwareanbieter abzustimmen und die Eltern rechtzeitig und umfassend über die Neuregelung zu informieren. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten der Mittagsverpflegung jährlich unter wirtschaftlichen und haushalterischen Gesichtspunkten zu überprüfen und dem zuständigen Gremium bei Bedarf eine Anpassung der Kostenbeiträge vorzuschlagen. |
8: Nachwahl eines Mitgliedes und ggfls. eines stellv. Mitgliedes in den Hauptausschuss
Herr Ralf Becker hat sein Mandat als Mitglied im Hauptausschuss niedergelegt. in den Hauptausschuss wurden nachfolgende Personen gewählt:
| Gremium | Vorschlagsrecht |
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| Mitglied im Hauptausschuss | Freie Wähler | Kevin Schmitt |
| stellv. Mitglied im Hauptausschuss | Freie Wähler | Simeon Steinke |
9: Berichtswesen
Es wurde zu nachfolgenden Themen berichtet: