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Bitburger Landbote
Ausgabe 44/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat

Nachdem ich zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister ernannt wurde, bin ich auf Grund von § 5 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz aus dem Ortsgemeinderat als gewähltes Ratsmitglied ausgeschieden. Da Herr Thomas Wirtz sein Mandat nicht angenommen hat, habe ich auf Grund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom 09. Juni 2024 Frau Melanie Kullick als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat berufen.

Stockem, 23.10.2024
Ortsgemeinde Stockem
Markus Gaspers
Ortsbürgermeister