Aus aktuellem Anlass weisen wir auf Folgendes hin:
Für den Bereich der Verbandsgemeinde Bitburger Land gilt eine Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen. In dieser sind u. a. die vorstehenden Ge- und Verbote festgeschrieben. Zuwiderhandlungen hiergegen können empfindliche Geldbußen für die Halter bzw. Führer von Hunden zur Folge haben. Je nach Schwere bzw. Wiederholung des Vergehens, können Geldbußen bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Verstöße werden seitens der Ortsgemeinde zur Anzeige gebracht.
Darüber hinaus begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, wer außerhalb der befugten Jagdausübung Hunde unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen lässt. Nach § 33 Landesjagdgesetz können wildernde Hunde vom zuständigen Jagdschutzberechtigten getötet werden.
Alle Hunde, die zu persönlichen Zwecken gehalten werden, sind zudem steuerpflichtig. Die entsprechende Hundehaltung ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden.
Unsere Bitte geht an alle Hundehalter und Hundeführer, die vorstehenden wohlgemeinten Hinweise zu beachten, damit ihnen ggfls. Unannehmlichkeiten erspart bleiben.