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Bitburger Landbote
Ausgabe 46/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Die Bekanntmachung der „Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bitburger Land für das Haushaltsjahr 2025" im Bitburger Landboten, Nr. 31/2025, Seite 7, enthielt einen Druckfehler. Hiermit erfolgt die neue Bekanntmachung:

Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.04.2025 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt.

Die nach §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs 3 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 4 der Haushaltssatzung (Liquiditätskredit) ist erteilt.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 04.08. - 12.08.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land -Abteilung Finanzen-, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die Haushaltssatzung mit -plan ist auch auf der Internetseite www.bitburgerland.de unter Bürgerservice/Informationen/Haushaltspläne einsehbar.

Als Tag der Bekanntmachung gilt Samstag, der 02.08.2025.

Die Haushaltssatzung tritt gemäß § 95 Abs. 5 GemO am 01.01.2025 in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Ortsbürgermeister oder Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Janine Fischer
Bürgermeisterin

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bitburger Land

für das Haushaltsjahr 2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), in der z. Zt. gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung am 10.04.2025 beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

26.379,894,00 Euro

27.206.636,00 Euro

-826.742,00 Euro

400.327,00 Euro

3.112.164,00 Euro

11.603.522,00 Euro

-8.491.358,00 Euro

8.091.031,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

10.496.358,00 Euro

Gesamt

10.496.358,00 Euro

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

19.088.000,00 Euro

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (VG Kernhaushalt, Muster 31) wird festgesetzt auf

15.651.416,00 Euro

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6

Kredite für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“

Der Gesamtbetrag der Kredite für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“, die im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, wird festgesetzt für den

Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Bitburg-Land“:

zinslose Kredite auf

1.462.000,00 Euro

verzinste Kredite auf

5.228.652,00 Euro

Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Kyllburg“:

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

1.000.000,00 Euro

§ 7

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“ wird wie folgt festgesetzt:

Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Bitburg-Land“ auf

2.000.000,00 Euro

Betriebszweig „Abwasserbeseitigung Kyllburg“ auf

500.000,00 Euro

§ 8 Umlagen

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 07.12.2022 (GVBI. 2022, 413), in der z. Zt. gültigen Fassung, erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird auf 40,00 v. H. festgesetzt (Vorjahr 2024 = 40,00 v. H.).

§ 9 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für öffentliche Einrichtungen u.a. der Verbandsgemeinde und des Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“ (§§ 5, 10 und 11 KAG in Verbindung mit den hierzu erlassenen Satzungen in der jeweils gültigen Fassung) werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

Freibadgebühren

(incl. gesetzl. USt.)

Einzelkarten:

2024

2025

a) Erwachsene über 18 Jahre

4,00 EUR

4,00 EUR

b) Feierabendkarte (ab 17 Uhr)

2,50 EUR

2,50 EUR

c) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten

2,50 EUR

2,50 EUR

d) S-free Karten

2,00 EUR

2,00 EUR

Zehnerkarten:

a) Erwachsene über 18 Jahre

35,00 EUR

35,00 EUR

b) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten

20,00 EUR

20,00 EUR

Saisonkarten:

a) Erwachsene über 18 Jahre

60,00 EUR

60,00 EUR

b) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten

35,00 EUR

35,00 EUR

Familiensaisonkarten:

a) Eltern/Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren, Schüler und Studenten

95,00 EUR

95,00 EUR

Gruppenkarten / Sonderregelungen:

a) Gruppen mit mindestens 10 Teilnehmern bis 18 Jahre und Schüler je Person

2,00 EUR

2,00 EUR

b) Gruppen mit mindestens 10 Teilnehmern über 18 Jahre je Person

3,50 EUR

3,50 EUR

c) Behinderte ab 50 % gegen Vorlage des Ausweises auf alle Karten Ermäßigung (Ausgenommen Familiensaisonkarten)

50 %

50 %

Abwasserbeseitigungsgebühren "Betriebszweig Kyllburg"

Schmutzwasser:

2024

2025

1. Schmutzwassergebühr je m³ bereinigter Frischwasserverbrauch

4,35 EUR

4,45 EUR

2. Fäkalschlammbeseitigung und Entsorgung je m³ Schlamm oder Abwasser

44,00 EUR

44,00 EUR

3. Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen je m³ Schlamm

115,00 EUR

115,00 EUR

Oberflächenwasser:

1. Wiederkehrender Beitrag je m² gewichtete Abflussfläche

0,27 EUR

0,29 EUR

2. Wiederkehrender Beitrag für entwässerte Fläche Gemeindestraßen je m²

0,35 EUR

0,35 EUR

3. Investitionskostenanteil für entwässerte Straßenflächen für Gemeindestraßen je m²

20,00 EUR

20,00 EUR

Abwasserbeseitigungsgebühren "Betriebszweig Bitburg-Land"

Schmutzwasser / Abwasserabgabe:

2024

2025

1. Schmutzwassergebühr je m³ bereinigter Frischwasserverbrauch

4,89 EUR

4,98 EUR

2. Fäkalschlammbeseitigung und Entsorgung je m³ Schlamm oder Abwasser

44,00 EUR

44,00 EUR

3. Abwasserabgabe für Kleineinleiter je Person

17,90 EUR

17,90 EUR

4. Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen je m³ Schlamm

115,00 EUR

115,00 EUR

Oberflächenwasser:

je m² angeschlossene und bebaute und/oder befestigte Fläche

0,68 EUR

0,70 EUR

Beitrag für die erstmalige Herstellung einer Entwässerungsanlage:

Schmutzwasser je m² gewichtete Fläche

2,10 EUR

2,10 EUR

Oberflächenwasser je m² gewichtete Fläche

2,00 EUR

2,00 EUR

Beitrag für die räumliche Erweiterung einer Entwässerungsanlage:

Schmutzwasser je m² gewichtete Fläche

5,00 EUR

5,00 EUR

Oberflächenwasser je m² gewichtete Fläche

12,00 EUR

12,00 EUR

Beitragssätze für einmalige Beiträge nach KAG:Die Festsetzung erfolgt per Beschluss durch den Verbandsgemeinderat

Zinssatz für Stundungen "Verbandsgemeindewerke Bitburger Land":

Der Zinssatz für die Stundung von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen sowie laufenden Gebühren beträgt 6 %.

Verwaltungskostenbeiträge für die Verwaltung der Jagd- und Fischereigenossenschaften:

5 % der jährlichen Einnahmen bei Nichtauszahlung an die Genossen

8 % der jährlichen Einnahmen bei Auszahlung an die Genossen

§ 10

Festsetzungen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes

„Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Verbandsgemeindewerke Bitburger Land“ wird wie folgt festgesetzt:

Erfolgsplan

Vermögensplan

Betriebszweig

Erträge

Aufwendungen

Einnahmen

Ausgaben

Abwasserbeseitigung „Bitburg-Land“

5.572.274 EUR

5.556.739 EUR

9.128.187 EUR

9.128.187 EUR

Abwasserbeseitigung „Kyllburg“

2.504.640 EUR

2.503.302 EUR

3.024.615 EUR

3.024.615 EUR

§ 11

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2019

16.551.770 Euro

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2020

19.332.638 Euro

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2021

22.492.008 Euro

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2022

20.870.792 Euro

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023

21.872.055 Euro

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024

21.589.361 Euro

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025

20.762.619 Euro

§ 12

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 30 % überschritten sind.

Eine über- oder außerplanmäßige Überschreitung der Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 1.000,-- EUR ist im Einzelfall immer unerheblich.

§ 13

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 EUR sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.