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Bitburger Landbote
Ausgabe 48/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Einleitung und vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung

Einleitung und vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung

25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburg-Land in diesem Zusammenhang

- Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) –

Zur Schaffung von Baurecht für Wohnbauvorhaben und die Errichtung einer Kindertagesstätte auf der Gemarkung Wolsfeld ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Bitburger Land entsprechend zu ändern. Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat zu diesem Bauleitplanverfahren am 06.10.2022 den Einleitungsbeschluss gefasst.

Mit der Änderung des FNP soll auf der Gemarkung Wolsfeld ein Bereich der bisher als „Dauergrünland“ bzw. „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellten Fläche in „Wohn- und Mischbauflächen sowie als Flächen für Gemeinbedarf“ umgewandelt werden.

Hiermit wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB der Einleitungs- und Gebietsabgrenzungsbeschluss des Verbandsgemeinderates zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land bekannt gemacht.

Die Gebietsabgrenzung ist in nachfolgendem Lageplan unmaßstäblich dargestellt. Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 306), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.

Es wird weiterhin bekanntgemacht, dass der Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von

Montag, den 04.12.2023 bis einschließlich Dienstag, den 08.01.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, Bitburg, Zimmer 306, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgen unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Anregungen können nur während der vorgenannten Auslegungsfrist vorgebracht werden, und zwar schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Postfach 1661, 54626 Bitburg, oder zur Niederschrift.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bitburger Land - www.bitburgerland.de unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Flächennutzungsplan - kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und sich auch auf elektronischem Wege zu der Planung äußern. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 04.12.2023 bis einschließlich 08.01.2024 zur Verfügung

Bitburg, den 20.11.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land
Rainer Wirtz
Erster Beigeordneter