– Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) –
Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 12.10.2023 beschlossen, die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Messerich – Teilgebiet “Sonnenhang“ – gemäß § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche 28. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP - Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburger Land gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen.
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Ortslage (Flur 15) und wird in südlicher, westlicher und nördlicher Richtung durch bereits vorhandene Wohnbebauungen begrenzt. Östlich hiervon begrenzt der Nimstalradweg das Plangebiet.
In der Gemarkung Niederstedem ist eine Fläche für externe Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.
Die 28. FNP-Änderung bezieht sich teilweise auf den v. g. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Teilgebiet “Sonnenhang“ und soll entsprechend dieser konkreten Bauleitplanung angepasst werden.
Nachfolgend ist die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche der 28. FNP-Änderung in einem unmaßstäblichen Kartenauszug abgedruckt. Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg eingesehen werden.
Der Beschluss zur Planaufstellung und Durchführung der gleichzeitigen, parallelen Änderung des FNP wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Anlass der Planung
Die Ortsgemeinde Messerich will im Bereich der Flächen "Sonnenhang" auf einer Fläche von rd. 4,0 ha Baustellen schaffen. Hier soll für den nachgewiesenen örtlichen Bedarf Wohnbauland (von der Gesamtfläche rd. 2,5 ha) bereitgestellt werden.
Das Plangebiet, das später das Neubaugebiet ausweisen soll, ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der vorgesehenen Wohnbauflächen noch teilweise als Grünland und Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die Ortsgemeinde möchte einen Flächentausch mit eigenen, bisher nicht um gesetzten Wohngebietsflächen vornehmen.
Um den vorgesehenen Bebauungsplan aus dem FNP entwickeln zu können, ist gleichzeitig eine parallele Änderung (Änderung der Darstellung als Wohnbau- oder auch Grünflächen) erforderlich.
Die Entwurfsunterlagen zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (ohne Umweltbericht) sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Zeit
vom 01.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Offenlage Flächennutzungsplan zur Verfügung eingestellt und liegen gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
In diesem Zeitraum wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 01.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 zur Verfügung.
Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.