Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 02.10.2025 beschlossen, die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Niederstedem – Teilgebiet “Auf Roth“ – gemäß § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP - Fassung 1. Teilfortschreibung) der VG Bitburger Land gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Ortslage Niederstedem, der Umspannanlage und B 257, nördlich des Tanklagers und umfasst eine Größe von rd. 6,5 ha. Die 38. FNP-Änderung bezieht sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Teilgebiet “Auf Roth“ und soll entsprechend dieser konkreten Bauleitplanung angepasst werden. Nachfolgend ist die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche der 38. FNP-Änderung in einem unmaßstäblichen Kartenauszug abgedruckt. Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg eingesehen werden. Der Beschluss zur Planaufstellung und Durchführung der gleichzeitigen, parallelen Änderung des FNP wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Anlass der Planung
Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Ausweisung eines Sondergebietes für einen Batteriegroßspeicher auf einer bisher ackerbaulich genutzten Fläche.
Das Plangebiet, das später dieses Sondergebiet ausweisen soll, ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Grünland und Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Um den vorgesehenen Bebauungsplan aus dem FNP entwickeln zu können, ist daher gleichzeitig eine parallele Änderung (Änderung der Darstellung als Sonderbaufläche) erforderlich.
Die Entwurfsunterlagen zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (ohne Umweltbericht) sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Zeit vom 01.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Offenlage Flächennutzungsplan zur Verfügung eingestellt und liegen gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 01.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 zur Verfügung.
Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.