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Bitburger Landbote
Ausgabe 49/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Sitzung des Ortsgemeinderates Dahlem

Information aus der Ratssitzung vom 13.11.2024

In der Sitzung des Ortsgemeinderates wurden folgende Angelegenheiten beraten und beschlossen:

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den Entwurf des Forstwirtschaftsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2025 zu genehmigen, der Finanzplan weist Einnahmen von 30.209 € und Ausgaben von 27.450 € auf, somit wurde ein Überschuss von 2.759 € veranschlagt,

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dem vom Forstamt Bitburg vorgeschlagenen Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zuzustimmen,

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der 1. Änderung der Teilfortschreibung „Windkraft“ des Flächennutzungsplanes der VG Bitburger Land zuzustimmen,

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die vorgeschlagene Hebesatzung ab dem 01.01.2025 zu erlassen,

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mit Ablauf des §2 Abs. 3 UStG und der verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG auf die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG zu verzichten.

Im nichtöffentlichen Teil wurde über zwei Auftragsvergaben beraten und entschieden.

Öffentlicher Teil

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Rat den Forstwirtschaftsplan 2025 wie im Entwurf vorgetragen.

Beschluss:

Das Forstamt Bitburg hat durch die zuständige Revierleitung den Vorschlag über die Flächenauswahl gemacht.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dahlem stimmt dem Vorschlag

o

in der vorliegenden Form

zu.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der endgültigen Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates Bitburger Land vom 10.10.2024 zur 1. Änderung der Teilfortschreibung “Windkraft“ des Flächennutzungsplanes gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Dahlem spricht sich dafür aus, mit Ablauf des §2 Abs. 3 UStG und der verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG auf die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG zu verzichten. Die Verzichtserklärung bindet die Ortsgemeinde für mindestens fünf Kalenderjahre. Innerhalb dieser fünf Jahre kann die Ortsgemeinde nicht zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Der Vorsitzende wird beauftragt und ermächtigt, die hierfür nach § 19 Abs. 2 UStG erforderliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt im Namen der Ortsgemeinde Dahlem zu unterzeichnen.