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Bitburger Landbote
Ausgabe 51/2022
Aus den Ortsgemeinden
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 Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB -

Brückenstraße, Ortsgemeinde Idesheim, Bebauungsplan „Auf dem Gäßchen“

- Bekanntmachung über die Planaufstellung gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB -

Der Ortsgemeinderat Idesheim hat am 13.12.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB für das Teilgebiet "Auf dem Gäßchen“ aufzustellen.

Der Beschluss der Planaufstellung mit Abgrenzung des betreffenden räumlichen Geltungsbereichs wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Grundsätzliches Ziel der Planung:

Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um für den nachgewiesenen örtlichen Bedarf weiteres Wohnbauland zur Eigenentwicklung bereitstellen zu können.

Der Planaufstellungsbeschluss bezieht sich auf die Flurstücke Gemarkung Idesheim – Flur 5, Nrn. 120/9 (teilweise) und 123.

Die betroffenen Flurstücke sind in einem weiter unten abgedruckten unmaßstäblichen Kartenauszug dargestellt. Die parzellenscharfe Abgrenzung des Plangebietes kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 308), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg eingesehen werden.

Der Beschluss der Planaufstellung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Bitburg, den 14.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
Bitburger Land
In Vertretung:
Rainer Wirtz, Erster Beigeordneter