In der Sitzung des Ortsgemeinderates wurden folgende Angelegenheiten beraten und beschlossen:
| - | die Wiederwahl und Ernennung von Herrn Manfred Jegen zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister |
| - | den Erlass einer neuen Hauptsatzung |
| - | die Wahl und Ernennung von Herrn Elmar Franzen zum ehrenamtlichen Ersten Ortsbeigeordneten |
| - | die Wahl und Ernennung von Frau Judith Heinz zur ehrenamtlichen Zweiten Ortsbeigeordneten |
| - | die Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses: |
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| Mitglieder: Herr Helmut Keil, Herr Johannes Lenz und Herr Günter Meiers |
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| Stellvertretendes Mitglied: Herr Christof Pflüger |
| - | den Erlass einer Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat entsprechend der Mustergeschäftsordnung für Kommunen in Rheinland-Pfalz |
| - | die Wochenzeitung „Bitburger Landbote“ der Verbandsgemeinde Bitburger Land als Zeitung für öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu bestimmen. Dringliche Sitzungen werden im „Trierischen Volksfreund“ bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung im „Bitburger Landboten“ nicht mehr möglich ist. |
| - | dem neuen Forstbetriebsplan (Forsteinrichtung) inklusive der Umweltvorsorgeplanung zum Stichtag 01.10.2025 wurde zugestimmt. |
| - | dem Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2025 wurde zugestimmt. Es wurde ein Überschuss in Höhe von 81.853,00 Euro veranschlagt. |
| - | der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz plant einen Radweg entlang der B257 von Daun nach Bitburg einzurichten. Ein Konzept wurde den Ortsbürgermeistern in einer Auftaktveranstaltung vorgestellt. |
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| Der Ortsgemeinderat stimmte in einem Grundsatzbeschluss diesem Vorhaben zu. Vor Konkretisierung des geplanten Vorhabens sollen Fragen zur Radwegeführung und Verkehrssicherungspflicht geklärt werden. |
| - | durch den Verbandsgemeinderat wurde die 1. Änderung der Teilfortschreibung für den Bereich „Windkraft“ in der Flächennutzungsplanung beschlossen. Der Ortsgemeinderat stimmte dieser Beschlussfassung mehrheitlich zu. |
| - | den Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzung) |
| - | die Auszahlung eines Zuschusses entsprechend dem Sportfördergesetz Rheinland-Pfalz in Höhe von 7.500,-- Euro an den Sportverein SG Steinborn-Kyllburgweiler-Seinsfeld (SKS) zur Beschaffung eines neuen Mähgerätes und zur Wiederherrichtung der Rasenfläche des Sportplatzes. |