Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung das Ergebnis der Wahl zum Ortsbürgermeister der Gemeinde wie folgt festgestellt:
Zur Wahl waren 315 Personen wahlberechtigt, davon haben 207 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 65,7 %.
Die Stimmabgabe von 205 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 2 Wählerinnen und Wählern ungültig.
Auf den Bewerber entfiel folgende Stimmenzahl:
| Bewerber: Gödert | Ernst Ja-Stimmen: 62 |
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| Nein-Stimmen: 143 |
Der Bewerber hat damit nicht die erforderliche Mehrheit gemäß § 64 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz erhalten. Gemäß § 53 Abs. 1 Gemeindeordnung wird die Wahl wiederholt. Die Wiederholungswahl wird als Neuwahl durchgeführt (§ 82 Abs. 2 Kommunalwahlordnung). Den Wahltag und den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl setzt die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als Aufsichtsbehörde fest.