Die nachfolgende Bekanntmachung erfolgte fristwahrend bereits am Freitag, 13.12.2024 in der Tageszeitung „Trierischer Volksfreund“, Lokalteil Bitburg, und wird zusätzlich noch einmal an dieser Stelle veröffentlicht.
Bekanntmachung des Tages der Wiederholungswahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters und über die Einreichung von Wahlvorschlägen
Am Sonntag, dem 23.02.2025 findet die Wiederholungswahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Malbergweich statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 16.03.2025 durchgeführt.
Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Ortsgemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Ortsgemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern / Anhängerinnen und Anhängern / Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 31.12.2024, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.
In einem Wahlvorschlag zur Wiederholungswahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.
Gem. § 16 Abs. 2 KWG bedürfen die Wahlvorschläge keiner Unterstützungsunterschriften.
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der Wahlleiterin der Ortsgemeinde Malbergweich, Frau Klara Leisen, Im Kreuzenberg 23, 54655 Malbergweich oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, Zimmer 205, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 06.01.2025, 18.00 Uhr.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, Zimmer 205 sowie bei der Wahlleiterin der Ortsgemeinde Malbergweich gegen Kostenerstattung erhältlich.