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Bitburger Landbote
Ausgabe 6/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 1. Teilfortschreibung) der

Verbandsgemeinde Bitburger Land

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat am 26.06.2025 beschlossen, die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Brecht – Teilgebiet “Am Sonnenhang“ – gemäß § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP - Fassung 1. Teilfortschreibung) der Verbandsgemeinde Bitburger Land gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zum Flächennutzungsplan (04.08.2025 – 05.09.2025) hat der Verbandsgemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2025 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen.

Die aktuellen Planentwurfsunterlagen wurden vom Verbandsgemeinderat in gleicher Sitzung am 10.12.2025 gebilligt und die Durchführung der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Nachfolgend ist die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche der 36. FNP-Änderung in einem unmaßstäblichen Kartenauszug abgedruckt. Die parzellenscharfe Abgrenzung kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg eingesehen werden.

Anlass der Planung

Die Ortsgemeinde Brecht will im Bereich der Flächen "Am Sonnenhang" zwei neue Baustellen schaffen. Hier soll für den nachgewiesenen örtlichen Bedarf Wohnbauland zur Eigenentwicklung bereitgestellt werden.

Das Plangebiet, das später das Neubaugebiet ausweisen soll, ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der vorgesehenen Wohnbauflächen als Grünland dargestellt. Um den vorgesehenen Bebauungsplan aus dem FNP entwickeln zu können, ist gleichzeitig eine parallele Änderung (Darstellung als Wohnbauflächen) erforderlich.

Die Entwurfsunterlagen zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung und Umweltbericht sind nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs in der Zeit

vom 09.02.2026 bis einschließlich 10.03.2026

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bitburger Land (www.bitburgerland.de) unter Bürgerservice/Bauleitplanung/Offenlage Flächennutzungsplan zur Verfügung eingestellt und liegen gleichzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 314), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 09.02.2026 bis einschließlich zum 10.03.2026 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden:

(eMail-Adresse: bauleitplanung@bitburgerland.de).

Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder zur Niederschrift) während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Über den Inhalt des 36. Änderungsentwurfes zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bitburger Land wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 36. Änderung zum Flächennutzungsplan (gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 09.02.2026 bis einschließlich 10.03.2026 zur Verfügung.

Im Rahmen des 36. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen/ Unterlagen und Stellungnahmen sind hier verfügbar und können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:

Umweltbericht – Büro isu, Bitburg:

Stand Januar 2026, mit Beschreibungen und Bewertungen der Umwelt und ihrer Bestandteile, darauf aufbauend Aussagen zu den Auswirkungen und deren Erheblichkeit auf die Schutzgüter:

Boden/Fläche (Baugrundverhältnisse, Versiegelung, Altablagerungen),

Wasserhaushalt (Grund- und Oberflächenwasser, Sturzflutgefahren und Abflusskonzentrationen),

Klima/Luft, Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt (Biotope, Artenschutz, NATURA-2000-Gebiete, geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG/§ 15 LNatSchG),

Landschaft und Erholung (Visuelle Wirkung, Landschaftsbild, Auswirkungen auf Wander- und Radwege),

Mensch/menschliche Gesundheit (u.a. Geräusch-, Geruchs- und Lichtimmissionen),

Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Darlegung möglicher Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung und zum Ausgleich.

Grünordnerische Maßnahmen zum Plangebiet.

Informationen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 i.V. m. § 4 Abs. 1 BauGB zu folgenden Umweltbelangen:

Hinweise zu Boden und Baugrund sowie Bergbau/Altbergbau (Landesamt für Geologie und Bergbau);

Hinweise zu immissionsschutzrechtlichen Konflikten (SGD Nord - Gewerbeaufsicht);

Hinweise Starkregenvorsorge (SGD Nord - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz);

Hinweise zur Anzeige archäologischer Funde (GDKE);

Forderung, den Umweltbericht als eigenständiges Dokument anzufertigen (Kreisverwaltung Bitburg-Prüm);

Bitburg, den 28.01.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land
Janine Fischer
Bürgermeisterin