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Bitburger Landbote
Ausgabe 7/2024
Nachrichten und Mitteilungen
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Anträge auf Lernmittelfreiheit

Abgabefrist: 15. März 2024

Die Anträge auf Lernmittelfreiheit (= unentgeltliche Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2024/2025 sind bis spätestens 15. März 2024 für die Grundschulen Bettingen / Bickendorf-Seffern / Burbach / Dudeldorf / Idesheim / Kyllburg / Neidenbach / Oberkail / Rittersdorf und Wolsfeld bei der Verbandsgemeinde Bitburger Land einzureichen. Der Antrag auf Lernmittelfreiheit muss schriftlich beim zuständigen Schulträger gestellt werden, wenn Eltern die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) wünschen.

Die Einkommensgrenze nach der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit vom 14. März 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. April 2010, liegt bei 26.500 € für Familien mit einem Kind, bzw. bei 22.750 € bei Alleinerziehenden mit einem Kind, zuzüglich 3.750 € für jedes weitere Kind, für das die Sorgeberechtigten zum Zeitpunkt der Antragstellung Kindergeld erhalten.

Weitere Informationen, insbesondere zu den Einkommensgrenzen sowie der Antragsvordruck können von der Internet-Seite http://lmf online.rlp.de/schulbuchausleihe.html heruntergeladen werden

Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Bitburger Land sind:

Herr Robert Grün, Tel.: 06561 66-1060

Frau Ute Reinhard, Tel.: 06561 66-1200

Frau Andrea Dick, Tel.: 06561 66-1061