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Bitburger Landbote
Ausgabe 7/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Sperrmüllabladen verboten

Nach einer Vorort-Überprüfung der SGD-Nord, möchte ich darauf hinweisen, dass der Hüttenbaumplatz an der Straße nach Erdorf keine Sperrmüll-Abladestelle darstellt. Verbringen von Abfall und Sperrmüll jeglicher Art hierher und Abladen ist verboten.

Sollte im Zuge des Hüttenbaumbrennes zusätzliches Holz, und zwar ausschließlich unbelastetes Holz ohne Beimengungen, benötigt werden, wird dies in den Tagen vorher im Dorf gesondert gesammelt und zum Hüttenbaumplatz gebracht.

Selbständiges Abladen im Laufe des Jahres ist nicht erlaubt.

Martin Jutz, Ortsbürgermeister