Erhebung der Hundesteuer
in den Ortsgemeinden
der Verbandsgemeinde Bitburger Land
- Hundehalter/innen werden gebeten, ihre Anmeldepflicht zu erfüllen -
Zu Beginn eines jeden Jahres erfolgt eine routinemäßige Überprüfung der in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bitburger Land angemeldeten Hunde.
Wer einen Hund hält, hat ihn innerhalb von 14 Tagen anzumelden.
Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem der Hund drei Monate alt wird.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.
Bei Wohnortwechsel des/der Hundehalters/in ist dies bei der Hundesteuerstelle der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land gesondert bekannt zu geben.
Gemäß den Hundesteuer-Satzungen der Ortsgemeinden handelt es sich bei der Nicht-Anmeldung bzw. verspäteten Anmeldung von Hunden zur Hundesteuer um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Wir bitten daher, eventuell noch nicht angemeldete Hunde unverzüglich nachzumelden.
Zur Anmeldung können Sie das nachfolgend abgedruckte Formular verwenden.
Als weitere Möglichkeit können Sie das auf unserer Internetseite www.bitburgerland.de in der Rubrik Bürgerservice Formularserver
hinterlegte Formular (Hundesteueranmeldung) ausfüllen und übersenden.
Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Abteilung 5, Finanzen und Kasse (Tel.: 06561 66-2230, 06561 66-2231 oder 06561 66-2221) gerne zur Verfügung.