In der Sitzung des Stadtrates wurden folgende Angelegenheiten beraten und beschlossen:
| Öffentlicher Teil | |
| - | Die Stadt Kyllburg erhebt für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023 wiederkehrende Beiträge nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes und der gemeindlichen Ausbaubeitragssatzung. Der Gemeindeanteil beträgt 35 %. Die verbleibenden 65 % der umlagefähigen Aufwendungen übernehmen die Anlieger. Die Bürger werden vorab über den Versand der Beitragsbescheide in der Bürgerzeitung “Bitburger Landbote“ informiert. |
| - | Die Stadt Kyllburg beantragt die Teilnahme am Programm über die „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP). |
| - | Die Stadt Kyllburg beschließt den Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Kyll als fußläufige Verkehrsverbindung zwischen Bademer Straße und dem Innenortsbereich sowie dem Freibad Kyllburg. |
| - | Die Stadt Kyllburg beschließt die Beschaffung eines mobilen technischen Hochwasserschutzsystems, das in einer Höhe von 60 % gefördert wird. |
| - | Von der Einfahrt der Kindertagesstätte bis zur Bushaltestelle Kindergarten/Schule wird ein Gehweg hergerichtet, um den Kindern der weiterführenden Schulen einen sicheren Schulweg zu ermöglichen. |
| - | Die Stadt Kyllburg beabsichtigt einen Ersatzneubau für die seit der Flutkatastrophe nicht mehr nutzbare Grillhütte, ggf. an anderer Stelle in der Gemarkung. |
Unter Mitteilungen und Anfragen wurde informiert über:
| - | den Sachstand zur Verlegung der Altglascontainer von der Sportanlage an Standortschwerpunkte im Innenort. Grund waren die extrem zugenommenen illegalen Müllablagen am alten Standort. |
| - | die Umsetzung der Altkleidercontainer an den Entsorgungsstützpunkt bei der Personenüberführung der DB zur Bündelung der Wertstoffentsorgung und wegen der in jüngster Vergangenheit verstärkten illegalen Ablagen am alten Standort, |
| - | das Schreiben der Verwaltung bezüglich eines Vorschlags zur Unterbringung asylsuchender Menschen in den Ortsgemeinden, |
| - | den weitestgehend abgeschlossenen Heckenschnitt in der Gemarkung, |
| - | die Notwendigkeit zur Entfernung von Bäumen auf stadteigenem Grund entlang des Steilufers des Korlesbaches, |
| - | die Notwendigkeit der Bewuchsentfernung unterhalb der Parkstraßenbrücke zur Vermeidung von Bauwerksschäden und Ermöglichung einer Brückenprüfung. |
Im nichtöffentlichen Teil wurde beraten und beschlossen über:
| - | eine Beitragsangelegenheit |
| - | die Herstellung des Einvernehmens zu Bauvorhaben |