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Bitburger Landbote
Ausgabe 8/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Sitzung des Stadtrates Kyllburg - Information aus der Ratssitzung vom 06.02.2024

Information aus der Ratssitzung vom 06.02.2024

In der Sitzung des Stadtrates wurden folgende Angelegenheiten beraten und beschlossen:

Öffentlicher Teil

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Die Stadt Kyllburg erhebt für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023 wiederkehrende Beiträge nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes und der gemeindlichen Ausbaubeitragssatzung. Der Gemeindeanteil beträgt 35 %. Die verbleibenden 65 % der umlagefähigen Aufwendungen übernehmen die Anlieger. Die Bürger werden vorab über den Versand der Beitragsbescheide in der Bürgerzeitung “Bitburger Landbote“ informiert.

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Die Stadt Kyllburg beantragt die Teilnahme am Programm über die „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP).

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Die Stadt Kyllburg beschließt den Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Kyll als fußläufige Verkehrsverbindung zwischen Bademer Straße und dem Innenortsbereich sowie dem Freibad Kyllburg.

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Die Stadt Kyllburg beschließt die Beschaffung eines mobilen technischen Hochwasserschutzsystems, das in einer Höhe von 60 % gefördert wird.

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Von der Einfahrt der Kindertagesstätte bis zur Bushaltestelle Kindergarten/Schule wird ein Gehweg hergerichtet, um den Kindern der weiterführenden Schulen einen sicheren Schulweg zu ermöglichen.

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Die Stadt Kyllburg beabsichtigt einen Ersatzneubau für die seit der Flutkatastrophe nicht mehr nutzbare Grillhütte, ggf. an anderer Stelle in der Gemarkung.

Unter Mitteilungen und Anfragen wurde informiert über:

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den Sachstand zur Verlegung der Altglascontainer von der Sportanlage an Standortschwerpunkte im Innenort. Grund waren die extrem zugenommenen illegalen Müllablagen am alten Standort.

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die Umsetzung der Altkleidercontainer an den Entsorgungsstützpunkt bei der Personenüberführung der DB zur Bündelung der Wertstoffentsorgung und wegen der in jüngster Vergangenheit verstärkten illegalen Ablagen am alten Standort,

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das Schreiben der Verwaltung bezüglich eines Vorschlags zur Unterbringung asylsuchender Menschen in den Ortsgemeinden,

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den weitestgehend abgeschlossenen Heckenschnitt in der Gemarkung,

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die Notwendigkeit zur Entfernung von Bäumen auf stadteigenem Grund entlang des Steilufers des Korlesbaches,

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die Notwendigkeit der Bewuchsentfernung unterhalb der Parkstraßenbrücke zur Vermeidung von Bauwerksschäden und Ermöglichung einer Brückenprüfung.

Im nichtöffentlichen Teil wurde beraten und beschlossen über:

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eine Beitragsangelegenheit

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die Herstellung des Einvernehmens zu Bauvorhaben