Der Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bitburger Land liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem Tag der Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, Zimmer 221, zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.bitburgerland.de (im Bereich Bürgerservice / Rathaus / Ratsinformationssystem Öffentlichkeit / Vorlagen-Übersicht) zur Einsichtnahme bereit.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde haben ab Bekanntmachung bis zum 22.03.2018 die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Bitburg, 20.02.2018Verbandsgemeinde Bitburger LandJosef Junk, Bürgermeister