Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung am 22.09.2022 beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. | im Ergebnishaushalt | |||
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 14.943.306 | 1.513.723 | 16.457.029 |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 13.847.578 | 1.400.422 | 15.248.000 |
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| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 1.095.728 | 113.301 | 1.209.029 |
| 2. | im Finanzhaushalt | |||
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 1.608.416 | 113.301 | 1.721.717 |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.939.900 | 3.629.430 | 5.569.330 |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.949.200 | 8.652.050 | 11.601.250 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.009.300 | -5.022.620 | -6.031.920 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -599.116 | 4.909.319 | 4.310.203 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite | von bisher 0 Euro | auf 0 Euro |
| verzinste Kredite | von bisher 1.034.000 Euro | auf 6.056.620 Euro |
| Zusammen | von bisher 1.034.000 Euro | auf 6.056.620 Euro |
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Der Höchstbetrag der bisherigen Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird nicht geändert.
Die Erhebung der Vergnügungssteuer erfolgt nach der „Satzung der Verbandsgemeinde Südeifel über die Erhebung der Vergnügungssteuer“ in der derzeit geltenden Fassung.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden nicht verändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 10.522.123 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 12.319.590 €. und zum 31.12.2022 13.528.619 € sowie zum 31.12.2023 15.025.013 €
Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.
Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.
Hinweis zur Bekanntmachung:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.