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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel;

Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplans für den Bereich `Neuerburg´, Gemarkung Nusbaum; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Nusbaum beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Bradenborn“. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnbaugebietes geschaffen werden. Der Geltungsbereich der Planänderung des Flächennutzungsplanes umfasst folgende Flurgrundstücke der Gemarkung Nusbaum, Flur 9, Flurstücke: 27/3 teilweise und Flur 10, Flurstück 17 teilweise. Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel, räumlicher Teilflächennutzungsplan ´Neuerburg´, ist der Planbereich als Flächen für Landwirtschaft und Wohnbebauung dargestellt, wobei nur für einen untergeordneten Teil des Geltungsbereichs Flächen als Wohnbauflächen dargestellt sind. Für die Entwicklung des Gebietes ist eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan in weitere Wohnbauflächen erforderlich. Dazu wird eine entsprechende Fläche im Ortsteil `Stockigt` als Tauschfläche genutzt, die künftig als Grünfläche ausgewiesen werden soll. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan.

Der Flächennutzungsplan ist zu ändern.

Das baurechtliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sieht zunächst eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vor. Somit wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.

Die Planentwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegen hierzu in der Zeit vom 16.01.2023 bis einschl. 15.02.2023 während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08:00 - 12:00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - bis 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, öffentlich, gem. § 3 Abs. 1 BauGB, zur Einsichtnahme aus. Die Planentwurfsunterlagen (Planzeichnung, Begründung sowie Umweltbericht (Plan und Text)) sind während der Auslegungsfrist auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (www.suedeifelinfo.de; Rubrik; Aktuelles à Bauleitverfahren / Öffentlichkeitsbeteiligungen) eingestellt. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Über den Inhalt der Entwurfsunterlagen wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel (Anschrift: siehe vor) eingereicht oder zur Niederschrift aufgenommen werden.

Verbandsgemeinde Südeifel
54673 Neuerburg, den 21.12.2022
(Siegel) gez.
Moritz Petry, Bürgermeister