In der Ortsgemeinde Geichlingen wurde die Straßenreinigungspflicht einschließlich Winterdienst durch Satzung auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke übertragen.
Hierzu gehören Bürgersteige, Straßen ohne Bürgersteige bis zu einer Breite von 1,50 Meter, Straßenrinnen sowie Einlaufschächte.
In der Vergangenheit wurde mehrfach festgestellt, dass dieser Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nachgekommen wurde.
Ich bitte die Grundstückseigentümer, entsprechende Maßnahmen entlang ihrer Grundstücke durchzuführen bzw. zu kontrollieren, um Folgeschäden zu vermeiden.
Vielen Dank für Euer Verständnis und eure Mitarbeit!